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Umtauschpflicht für alte Führerscheine: Fristen und Informationen für den neuen EU-Kartenführerschein in Freital und Umgebung

Ab dem 19. Januar 2023 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber, wobei Besitzer, die vor 1953 geboren sind, ausgenommen sind. Die nächsten Umtauschfristen betreffen diejenigen, deren Führerscheine zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, und sie haben bis 2027 Zeit. Die Fahrerlaubnisbehörde in Pirna ist für den Umtausch zuständig und steht für persönliche Anfragen bereit. Habt ihr Fragen oder benötigt Unterstützung beim Umtausch? Die Behörde und die Bürgerbüros sind da, um zu helfen!

In Deutschland müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein umgetauscht werden. Dieser Umtausch erfolgt gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen bis zum 19. Januar 2033. Besondere Regelungen gelten für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden; sie sind von der Umtauschpflicht ausgenommen.

Die Frist für den Umtausch hängt vom Geburtsjahr des Besitzers ab. Bis zum 19. Januar 2026 sind zuletzt Besitzer von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, aufgefordert, ihre alten Führerscheine in die neuen Führerscheine umzutauschen. Das nächste Zeitfenster betrifft die Besitzer von Führerscheinen, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Diese Gruppe hat bis zum 19. Januar 2027 Zeit, um ihren Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist in Pirna ansässig. Interessierte können die Behörde unter der Adresse Schloßhof 2/4, 01796 Pirna kontaktieren. Anträge zum Umtausch können schriftlich per Post oder persönlich eingereicht werden, wobei eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich ist. Bei einer Antragstellung per Post sind lediglich Kopien des Personalausweises und des Führerscheins notwendig.

Persönliche Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde sind zu den folgenden Öffnungszeiten möglich: Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Für Rückfragen oder weitere Informationen können die Bürger die Behörde unter der Telefonnummer 03501 515-1136 oder -1133 erreichen.

Der neue EU-Kartenführerschein kann anschließend in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz abgeholt werden. Die relevanten Telefonnummern der Bürgerbüros lauten wie folgt: Zentrale Einwahl 03501 515-0, Pirna 03501 515-1136 oder -1133, Freital 03501 515-1146 oder -1148, Dippoldiswalde 03501 515-1141 oder -1147 sowie Sebnitz 035971 84-151 oder -154.

Fakten

  • Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber.
  • Besitzer, die vor 1953 geboren sind, ausgenommen sind.
  • Die nächsten Umtauschfristen betreffen diejenigen, deren Führerscheine zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
  • Sie haben bis 2027 Zeit.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde in Pirna ist für den Umtausch zuständig.
  • Habt ihr Fragen oder benötigt Unterstützung beim Umtausch?
  • Die Behörde und die Bürgerbüros sind da, um zu helfen!
  • Umtauschpflicht für alte Führerscheine
  • Fristen und Informationen für den neuen EU-Kartenführerschein in Freital und Umgebung
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