Wichtige Informationen zum Umtausch von alten Führerscheinen in Pirna: Fristen, Ansprechpartner und Abholmöglichkeiten
In Deutschland müssen alte Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 gegen einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fristen variieren je nach Geburtsjahr, wobei für viele das Datum 19. Januar 2026 ansteht. Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Führerschein erworben hat, sollte jetzt aktiv werden. Keine Sorge – die Fahrerlaubnisbehörde in Pirna steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung und hilft Ihnen, den Prozess einfach und unkompliziert zu gestalten. Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Antragstellung, sei es schriftlich oder persönlich, und denken Sie daran, dass Ihr neuer Führerschein in einem unserer Bürgerbüros bereitsteht!
In Deutschland besteht die Pflicht, alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen neuen, EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umzutauschen. Dieser Umtausch erfolgt gestaffelt, wobei die Fristen je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers variieren und bis zum 19. Januar 2033 reichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Bis zum 19. Januar 2026 sind aktuell Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1999 und 2001 ihren Führerschein erworben haben, zur Umstellung aufgefordert. Im Anschluss an diese Frist müssen die gleichen Schritte auch von den Besitzern der Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2027 erfolgen.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. In Pirna can die Behörde unter der Adresse Schloßhof 2/4, 01796 Pirna kontaktiert werden. Anträge können schriftlich per Post oder persönlich mit oder ohne vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden. Bei einer postalischen Antragstellung genügt die Übersendung von Kopien des Personalausweises und des Führerscheins.
Persönliche Vorsprachen sind zu den folgenden Öffnungszeiten möglich: Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr, sowie Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr, und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Für weitere Informationen kann die Fahrerlaubnisbehörde unter den Telefonnummern 03501 515-1136 oder -1133 erreicht werden.
Nachdem der Umtausch erfolgt ist, kann der neue EU-Kartenführerschein in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes abgeholt werden, die sich in Pirna, Freital, Dippoldiswalde und Sebnitz befinden. Die zentralen Telefonnummern der Bürgerbüros sind 03501 515-0, für Pirna 03501 515-1136 oder -1133, für Freital 03501 515-1146 oder -1148, für Dippoldiswalde 03501 515-1141 oder -1147, und für Sebnitz 035971 84-151 oder -154.
Fakten
- Die Fristen variieren je nach Geburtsjahr
- In Deutschland müssen alte Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 gegen einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
- Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Führerschein erworben hat, sollte jetzt aktiv werden.
- Die Fahrerlaubnisbehörde in Pirna steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
- Ihr neuer Führerschein in einem unserer Bürgerbüros bereitsteht
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