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Digitale Gewalt: Leipziger DJ stellte intime Ex-Freundinnen-Fotos ins Netz

Er war ihr alter Kollege, Freund, Flirt oder Ex-Freund. Vor mehr als fünf Jahren machten mehrere Frauen eine böse Entdeckung: Der gemeinsame Bekannte…

Fakten

  • Der Täter war ein 30-jähriger Mann aus Leipzig.
  • Die Frauen wurden auf Fotos von ihm auf der Erotik-Plattform gefunden.
  • Er hatte Hunderte Fotos von ihnen hochgeladen und nutzte sie für sexuelle Handlungen an ihnen.
  • Vor allem wegen der strafbaren Handlungen, die er dokumentierte, wurde er erst kürzlich verurteilt.
  • Die Verurteilung war mit zwei Jahren auf Bewährung beschieden.
  • Das Sexualstrafrecht zum Tatzeitpunkt noch ein ganz anderes war.
  • Heute macht es vor Gericht keinen Unterschied, ob ein Sexualstraftäter bei seiner Tat einen Widerstand überwunden hat.
  • Die Ermittlungen gegen den Leipziger waren eher schleppend verlaufen.
  • Zwei Betroffene des Falls schilderten ihre Erfahrungen der LVZ vor gut vier Jahren.
  • Der Täter hatte eine WhatsApp-Gruppe mit rund 30 anderen betroffenen Frauen vernetzt.
  • Die Frauen handelten damals vorsichtig, um den Täter nicht zu wissen lassen, dass er aufgeflogen war.
  • Von mir wurden Name und Fotos auch von der Arbeit veröffentlicht.
  • Es gab entwürdigende Gespräche in den Kommentarspalten unter den Fotos zwischen Täter und anderen Nutzern des Erotik-Portals.
  • Die Frauen engagierten eine Anwältin und fertigten rechtssichere Screenshots an.
  • Die Polizei schritt erst ein, nachdem eine der Frauen erneut auf die Polizei hingewiesen hatte, dass der Täter auch heimliche Aufnahmen von Kindern hochgeladen hatte.
  • Am Vormittag des 3. Dezember 2020 öffneten Beamte die Tür zur Leipziger Wohnung des Mannes und konfiszierten Computer und Handy.
  • Die Gesetzeslage lange nicht alle Dimensionen strafbaren Handelns im Internet klar erfasste.
  • Dass es bis heute Nachholbedarf beim Schutz vor digitaler Gewalt gibt, räumte zuletzt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in der Sendung von Caren Miosga ein.
  • Elisa Hoven, Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, argumentiert, dass das neue Paragraf 184k „überwiegend gut“ sei.
  • Das neue Gesetz zu bildbasierter sexualisierter Gewalt könne bald einen viel klareren Sexualbezug haben.
  • Hoven fordert noch mehr, etwa eine Unterscheidung von heimlichen Aufnahmen und „Vergewaltigungsvideos“.
  • Im Leipziger Fall hätte es vermutlich noch mehr Täter als den Leipziger DJ gegeben.
  • Der Leipziger DJ zumindest ahnte, was er verbrochen hatte, zeigte sich noch am Tag seiner Festnahme.
  • Am Abend loggte sich der Täter wieder in sein Profil auf dem Erotik-Portal ein – und löschte sämtliche Fotos.
  • Nach der Tat stellte er seinen Drogenkonsum ein und zog sich aus der Partyszene zurück.